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Verhaltensrichtline
Diese Verhaltensrichtlinie beschreibt verbindlich die an
alle Beschäftigten (Mitarbeiter und Führungskräfte)
der ROFIN Gruppe gestellten Erwartungen bezüglich ihres
Verhaltens gegenüber dem Unternehmen und den Geschäftspartnern.
Sie spiegelt die Vision, die Werte und Maßstäbe
unseres Unternehmens wider. Zwar kann ein solcher Leitfaden
unser wohlüberlegtes Verhalten nicht ersetzen, er hilft
uns jedoch dabei, unsere Aufmerksamkeit auf die häufigsten
berufsethischen Risiken zu richten, Richtlinien für ein
angemessenes Verhalten aufzustellen und die in allen Bereichen
von ROFIN vorherrschende Atmosphäre von Ehrlichkeit und
Eigenverantwortlichkeit weiterhin zu fördern.
UNSERE GRUNDSÄTZE UND MASSSTÄBE
Vertraulichkeit:
* ROFIN Beschäftigte müssen die Vertraulichkeit von
Informationen
über das Unternehmen, seine Leistungen und Kunden respektieren
und wahren.
Alle Beschäftigten müssen die Vertraulichkeit der
ihnen seitens des Unternehmens oder seitens Geschäftspartnern
anvertrauten Informationen wahren, es sei denn, sie sind zu
deren Veröffentlichung berechtigt oder rechtlich verpflichtet.
Vertrauliche Informationen sind alle nicht veröffentlichten
Informationen, deren Veröffentlichung den Wettbewerbern
Vorteile bringen oder Rofin und seinen Geschäftspartnern
schaden könnten. Die Verpflichtung, vertrauliche Informationen
für sich zu behalten, besteht auch dann weiter, wenn
das Arbeitsverhältnis beendet wurde.
Ehrliches, verantwortungsvolles Verhalten, Vermeiden
von Interessenkonflikten:
* ROFIN Beschäftigte sind verpflichtet, sich hinsichtlich
aller firmenbezogenen
Geschäftsaktivitäten ehrlich und verantwortungsvoll
zu verhalten und jede Art
von Interessenkonflikt zu meiden, der ihre Fähigkeit,
im besten Interesse der
Firma zu handeln und zu entscheiden, beeinträchtigen
könnte.
Ein "Interessenkonflikt" besteht dann, wenn die
privaten Interessen eines Mitarbeiters in irgendeiner Weise
störend auf die Interessen der Firma einwirken oder ein
derartiger Eindruck entsteht. Eine Konfliktsituation kann
entstehen, wenn ein Mitarbeiter, leitender Angestellter oder
Geschäftsführer Handlungen unternimmt oder Interessen
verfolgt, die es ihm eventuell schwer machen, seine Arbeit
für die Firma unabhängig und effektiv durchzuführen.
Interessenkonflikte kommen auch zustande, wenn ein/e Beschäftigte/r
oder ein Mitglied ihrer/seiner Familie unrechtmäßig
persönliche Vorteile aus ihrer/seiner Stellung in der
Firma zieht. Jede/r Beschäftig-te, die/der sich unsicher
ist, ob ein Interessenkonflikt besteht oder in einer bestimmten
Situation entstehen würde, sollte dies vorab mit dem
Chief Financial Officer (Ingrid Mittelstädt, Tel. 040
73363-0) von RSTI abklären. Ohne die vorherige ausdrückliche
schriftliche Genehmigung von RSTI's Chief Financial Officer
darf niemand einer Tätigkeit nachgehen, die scheinbar
oder tatsächlich einen Interessenkonflikt mit sich bringt.
Jede/r Beschäftigte, die/der sich einer Tätigkeit,
eines finanziellen Interesses oder einer Beziehung bewusst
ist, die möglicherweise einen Interessenkonflikt hervorrufen
könnten, ist verpflichtet, Verantwortliche des Unternehmens
über diesen potentiellen Konflikt gemäß den
Vorschriften im Abschnitt "Meldepflicht" dieser
Richtlinie in Kenntnis zu setzen.
Geschäftschancen:
* ROFIN Beschäftigte dürfen kein Firmeneigentum, keine
Unternehmens-
angaben und keine Position zu ihrem persönlichen Vorteil
nutzen.
Beschäftigten ist es untersagt, zum eigenen Vorteil Chancen
zu nutzen, die im Rahmen der Firmentätigkeiten liegen
und in Konkurrenz zu diesen stehen. Beschäftigte sind
nicht berechtigt, mit ROFIN zu konkurrieren und schulden es
dem Unternehmen, dessen Interessen im Rahmen ihrer Möglichkeiten
voranzubringen.
Schutz des Firmenvermögens:
* Rofin Beschäftigte müssen das Firmenvermögen
schützen und
sicherstellen, dass dieses zu legitimen Geschäftszwecken
genutzt wird.
Diebstahl, Sorglosigkeit und Verschwendung wirken sich direkt
auf die Rentabilität des Unternehmens aus. Alle Mitarbeiter,
leitende Angestellte und Geschäftsführer sind für
den effizienten Umgang mit dem Firmenvermögen verantwortlich.
Fairer Umgang miteinander:
* Rofin Beschäftigte müssen sich im Umgang mit anderen
Mitarbeitern,
Geschäftspartnern und Wettbewerbern fair verhalten.
Niemand darf einen anderen auf unlautere Weise durch Manipulation,
Verheimlichung, den Gebrauch privilegierter oder vertraulicher
Informationen, eine falsche Darstellung von Tatsachen oder
andere unlautere Praktiken ausnutzen.
Befolgen von Gesetzen, Regeln und Vorschriften:
* Rofin Beschäftigte müssen alle sie betreffenden
Gesetze, Regeln und Vorschriften achten.
Das Unternehmen setzt sich aktiv für die Befolgung aller
Gesetze, Regeln und Vorschriften, inklusive firmeninterner
Anweisungen, ein. Beschäftigte müssen in Einklang
mit den betreffenden nationalen und internationalen Gesetzen
handeln. Dies nicht zu tun ist illegal, wird als nicht verantwortungsvoll
angesehen und steht im Konflikt mit den Werten der Firma sowie
deren Integrität. Verstöße werden mit Nachdruck
behandelt.
Pflichten bei öffentlicher Berichterstattung:
* Es liegt in der Verantwortung der kaufmännischen Führungskräfte
und des
Chief Executive Officers sicherzustellen, dass finanzielle
und andere öffent-
liche Berichterstattungen und Mitteilungen nur Informationen
enthalten, die
vollständig, wahrheitsgetreu, aktuell und allgemein verständlich
sind.
In dieser Hinsicht sind die kaufmännischen Führungskräfte
verantwortlich für Aufstellung und Erhaltung wirkungsvoller
Abläufe und Kontrollmechanismen insbesondere bzgl. Auskünften
und Finanzberichten.
Meldepflicht:
* ROFIN Beschäftigte, die in Kenntnis dessen sind, dass gültige
Gesetze, Be-
stimmungen oder Richtlinien verletzt worden sind oder das
dies in Zukunft
passieren könnte, sind verpflichtet, derartige Information
umgehend einer zu-
ständigen Person innerhalb des Unternehmens mitzuteilen.
Das Unternehmen setzt sich aktiv für verantwortungsvolles
Verhalten in all seinen Geschäftsbereichen ein. Die Firma
hat eine "Politik der offenen Tür" und die
Mitarbeiter werden angehalten, ihren direkten Vorgesetzten,
ein Mitglied der Geschäftsleitung oder den Chief Financial
Officer von RSTI (Ingrid Mittelstädt, Tel. 040 73363-0)
über eventuelle Verstöße gegen die vorliegende
Verhaltensrichtlinie in Kenntnis zu setzen. Zudem werden die
Mitarbeiter ermutigt, jederzeit mit ihrem direkten Vorgesetzten
oder anderen geeigneten Führungskräften zu sprechen,
wenn Zweifel über die beste Vorgehensweise in einer bestimmten
Situation bestehen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit,
etwaige Unregelmäßigkeiten anonym unter der Telefonnummer
001-(1)866-495-4218 (USA) zu melden. Kein Mitarbeiter wird
in irgendeiner Weise dafür benachteiligt, dass er einen
Verdacht hinsichtlich einer Pflichtverletzung oder einer Nichtbefolgung
geäußert hat. Eine derartige Meldung wird keinerlei
negative Konsequenzen nach sich ziehen.
Beachtung dieser Verhaltensrichtlinie, Verstoß
dagegen:
Jede/r Beschäftigte trägt selbst die Verantwortung
dafür, dass ihre/seine Handlungen dem Inhalt und Geist
dieser Verhaltensrichtlinie entsprechen. Die Geschäftsleitung
muss die Basis für eine Firmenkultur schaffen, deren
Prinzipien das Einhalten der Firmenbestimmungen sowie aller
anwendbaren Gesetze in den Mittelpunkt stellt.
Die in dieser Verhaltensrichtlinie angeführten Grundsätze
werden durch die in den firmenspezifischen Mitarbeiterhandbüchern
beschriebenen konkreten und ausführlichen Grundsätze
und Vorgehensweisen untermauert.
Die in diesem Kodex dargelegten Grundsätze und Maßstäbe
sind für das Unternehmen von Bedeutung und müssen
von uns allen ernst genommen werden. Dementsprechend haben
Verstöße dagegen Disziplinarmaßnahmen zur
Folge. Derartige Disziplinarmaßnahmen können Verweise,
Rückerstattung eventuell seitens der Firma erlittener
Verluste oder Schäden sowie die Beendigung des Arbeitsverhältnisses
nach sich ziehen. Unter bestimmten Umständen kann ein
Verstoß gegen die Verhaltensrichtlinie auch zu einer
Zivilklage oder zur Strafverfolgung oder anderen von der Firma
als angemessen erachteten Disziplinarmaßnahmen führen.
Befreiung vom Kodex:
Jegliche Befreiung eines leitenden Angestellten oder Geschäftsführers
(einschließlich des Senior Financial Officers) von der
vorliegenden Verhaltensrichtlinie darf nur seitens des Vorstands
oder eines Vorstandsgremiums vorgenommen werden und muss nach
geltendem Gesetz oder Börsenbestimmungen den Aktionären
mitgeteilt werden.
Verhaltensrichtlinie
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